Die Anmeldung (schriftlich sowie mündlich) zu einem Tanzkurs oder Tanzkreis verpflichtet zur Bezahlung der gesamten Kursgebühr, auch wenn der Kurs nicht oder nur teilweise besucht werden kann.
Die Kursgebühr ist bei der ersten Unterrichtsstunde in Bar oder mit Bankeinzug zu entrichten. Bei Zahlungen nach der 1.ten Stunde wird eine Zusatzgebühr von 5.- EUR pro Zahlung fällig.;
Im längeren Krankheitsfall kann auf Wunsch eine Gutschrift, nur mit ärztlichem Attest, für einen gleichen Kurs im nächsten Quartal ausgestellt werden. Eine Gutschrift ist nicht auf andere übertragbar.
bei Kursen: Eine Abmeldung ist möglich, wenn sie spätestens 2 Tage vor Kursbeginn erfolgt.
bei Tanzkreisen/Clubs: Bei Neuanmeldung zum Tanzkreis ist eine Abmeldung wie bei einem Kurs möglich.
Bei laufenden Tanzkreisen hat der Teilnehmer die Möglichkeit sich bis zur letzten Unterrichtsstunde einer Tanzkreisrunde abzumelden, ansonsten verlängert sich die Teilnahme am Tanzkreis automatisch um eine weitere Tanzkreisrunde.
Nachholtermine können während des Kurses in einem evtl. parallel laufenden gleichen Kurs/Tanzkreis nach- oder vorgeholt werden.
Gasttänzer können nur aus eigenen Reihen gestellt werden.
Bei Gutscheinen ist keine Barauszahlung möglich.
Zuschauer, Film- und Aufnahmegeräte dürfen in den Unterricht nicht mitgebracht werden.
Muss der Tanzkurs infolge höherer Gewalt (Unwetterkatastrophe, etc.) durch die Tanzschule Maier-Schweizer abgebrochen werden, kann keine Honorarrückerstattung verlangt werden.